Das Gebäudemodernisierungs-Gesetz: Eine teure Sackgasse?
Am heutigen 24. Februar 2026 wurde eine Entscheidung verkündet, die viele Immobilieneigentümer erst einmal aufatmen lässt, bei genauerem Hinsehen jedoch erhebliche Fragen aufwirft. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund oft als „Heizungsgesetz“ oder „Heizhammer“ tituliert, wird demnächst durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Die wesentlichen Eckpunkte der Novelle des GEG hat die Regierung Heute bekanntgegeben. Damit vollzieht die Bundesregierung eine Kehrtwende, die manch einer als Befreiungsschlag feiert, während andere vor den langfristigen Folgen warnen. Eine erste Einschätzung:
Die neue Freiheit im Heizungskeller
Die wohl markanteste Änderung ist die Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch, womit die entsprechenden Paragraphen 71 und 72 des bisherigen GEG wohl obsolet werden. Mit dieser Abschaffung kehrt die Entscheidungsfreiheit in die deutschen Keller zurück, der Einbau einer ausschließlich mit Gas- oder Öl betriebenen Heizungsanlage bleibt auch in der Zukunft somit weiterhin möglich, solange diese einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen:
Die Biotreppe als neuer regulatorischer Fahrplan
Anstelle des bisherigen ordnungsrechtlichen „Zwangs“ im GEG der reine Gas- und Öl Heizungen „benachteiligt“ tritt nun ein schrittweises System der Beimischung Biogener Brennstoffe, die sogenannte „Biotreppe“. Wer sich ab 2029 für den Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss sicherstellen, dass diese mit einem steigenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben wird. Dieser Anteil wird bis zum Jahr 2040 in mehreren Schritten angehoben. Neue Gas- oder Ölheizungen bleiben zulässig, solange sie diese Quoten erfüllen, was Eigentümern Flexibilität gibt, aber die Entscheidung in den Brennstofftarif verlagert:
Kostenrisiken durch Biobrennstoffe und CO2-Bepreisung
Die Hoffnung auf eine flächendeckende Versorgung mit Biogas, Bioöl oder grünem Wasserstoff gleicht oft eher einem Wunschkonzert als einer wissenschaftlichen Analyse. Eine Studie zeigt deutlich, dass nachhaltige Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und vorrangig dort eingesetzt werden sollte, wo es keine elektrischen Alternativen gibt. Eigentümer tragen hier das volle Risiko, falls die geforderten Mengen an Bio-Brennstoffen nicht dauerhaft oder nur zu hohen Preisen geliefert werden können.
Wie bereits in meinem Artikel CO₂-Bepreisung und Auswirkungen auf Heiz- und Tankrechnungen erläutert, ist die CO₂-Bepreisung das schärfste Schwert der Energiewende. Bei weiterer Nutzung von Gas- und Ölheizungen werden massive Mehrbelastungen erwartet (da die fossilen Anteile natürlich weiterhin unter die CO2 Bepreisung fallen) . Kosten, die bei einer Wärmepumpe aufgrund der signifikant höheren Effizienz (Stichpunkt JAZ) und hohen (und steigendem) Anteil erneuerbaren Energien im Strommix schlicht nicht/kaum anfallen.
Mieterschutz: Ein Versprechen (noch) ohne konkrete Taten
Für die Millionen Mieter in Deutschland bleibt das Gesetz noch ein vages Hoffnungsdokument. Es wird zwar eine Regelung angekündigt, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizsysteme schützen soll, doch bisher fehlt jeglicher konkrete Vorschlag, wie dieser Schutz umgesetzt werden soll. Da Mieter keinen Einfluss auf die Wahl der Heiztechnik haben, sind sie den steigenden Preisen für die Bio-Beimischung und den CO₂-Abgaben schutzlos ausgeliefert, falls keine harten Kriterien für die Unwirtschaftlichkeit definiert werden. Hier droht eine erhebliche soziale Schieflage bei den Wohnkosten.
Lock-in-Effekte und geopolitische Folgen
Geopolitisch betrachtet hält das neue Gesetz die Importabhängigkeiten Deutschlands auf einem hohen Niveau. Da Grüngas aus dem Inland und den direkten Nachbarländern bei weitem nicht ausreichen wird, bleibt das Land weiterhin massiv auf LNG oder Biomethan und Wasserstoff-Importe angewiesen.
Die kommunizierten Eckpunkte zum neuen GMG erzeugen einen technischen und ökonomischen Lock-in, indem es fossile Infrastrukturen verlängert und Kapital in Gas-Öl-Systeme bindet, die später obsolet werden könnten, während Elektrifizierung gehemmt wird.
Anstatt heimische Erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windkraft konsequent zu priorisieren, wird die nationale Souveränität durch die Abhängigkeit von globalen Lieferketten gemindert.
Wer im Keller weiterhin auf Gas und Öl setzt, bleibt weiterhin Spielball internationaler Preisschwankungen und politischer Krisen.
Ist die Reform populistisch?
Die Reform wirkt populistisch, da sie mit Versprechen wie „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und „voller Freiheit“ punktet, Kosten aber in die Zukunft verlagert und Lobbys bedient, ohne Klimawirkung zu sichern – ein klassischer Aufschub, der kurzfristig beruhigt, langfristig belastet.
Die Gas- und Öl-Lobby siegt durch den Verbleib fossiler Optionen und neue Märkte für grüne Tarife, was Umweltverbände als Greenwashing und Rückschritt kritisieren.
Rechtliche Angreifbarkeit
Zur Erinnerung: Der Gebäudesektor ist seit Jahren eines der größten Sorgenkinder im Klimaschutz, da er für rund 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich ist.
Die rechtliche Beständigkeit des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes ist fragwürdig. Es besteht die Gefahr, dass die Abschwächung der Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor gegen das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verstößt, das eine gerechte Verteilung der Reduktionslasten über die Generationen hinweg fordert.
Zudem muss Deutschland bis Mai 2026 die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umsetzen.
Das GMG scheint diese Leitplanken sehr kreativ auszulegen, was Deutschland erneut teure Vertragsverletzungsverfahren und Klimaklagen einbringen könnte.
Fazit
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das Heizungsgesetz, streicht die 65‑Prozent‑Pflicht und ermöglicht, auch zukünftig den Einbau von Gas- und Ölheizungen, wenn diese schrittweise mit steigenden „CO₂‑neutralen“ Brennstoffbeimischungen betrieben werden. Kurzfristig erhalten Eigentümer mehr Entscheidungsfreiheit, langfristig drohen jedoch höhere Heizkosten durch steigende CO₂‑Preise, knappe Biobrennstoffe , steigende Netzentgelte im Gasnetz und ein fossiler Lock‑in, der deutsche und europäische Klimaziele gefährdet. Damit verschiebt das Gesetz zentrale Probleme in die Zukunft, steht im Spannungsfeld zur EPBD und wirkt in weiten Teilen eher populistisch als klimapolitisch konsistent.
Wer heute vor der Entscheidung steht, sollte sich nicht von der gestrichenen 65-Prozent-Regel blenden lassen, sondern seine wiedergewonnene Freiheit im Heizungskeller dazu nutzen die Gesamtkosten über 20 Jahre inklusive CO₂-Preis und Bio-Aufschlägen und steigenden Gasnetzentgelten nüchtern zu kalkulieren bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Mehr Information zum Thema Heizungsmodernisierung finden sie in meinem Blog Artikel: Moderne Heiztechnik mit Köpfchen geplant.
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Weiterführende Informationen
- Update zum Gebäudeenergiegesetz | Öko-Zentrum NRW
- Habecks 65-Prozent-Regel für Heizungen wird abgeschafft | FAZ
- Neues GMG: Grüngasquote stößt auf breite Kritik| energie-experten.org
- Fossilen Lock-In-Effekt im Heizungskeller vermeiden | ENERGIE-FACHBERATER
- Heizungsgesetz: Grüngasquote als Scheinlösung – Experten warnen | T-Online
- So will die Koalition die Regeln für Heizungen ändern | tagesschau.de
- Gebäudeenergiegesetz: Mieterbund kritisiert geplantes neues Heizungsgesetz als ungerecht | DIE ZEIT
- Grüngas-Quote: (k)ein Schlüssel zur klimaneutralen Transformation? – Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie